Mann rechnet auf dem Taschenrechner die Sanierungskosten aus

Wie Sie die Kosten für den Fliesenleger von der Steuer absetzen

Wussten Sie, dass Sie in Deutschland jährlich bis zu 20% von maximal 6000€ Handwerkerkosten von der Steuer absetzen können? So profitieren Sie jährlich von einem Steuerbonus von bis zu 1200€. Aber es gibt Bedingungen.

Hinweis: Wir sind Fliesenleger, keine Steuerberater. Bitte lassen Sie daher die Anwendbarkeit dieser Tipps in Ihrem speziellen Fall zur Sicherheit von einem Fachmann bestätigen.

Dass Sie grundsätzlich Handwerkerleistungen in Ihrem Heim von der Einkommensteuer absetzen können, ist in §35a III 1 EStG geregelt. Dort steht:

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1200 Euro.

Das gilt natürlich nicht nur, aber auch, für die Rechnungen von Fliesenlegern: Bis zu einer Höhe von maximal 6000€ können Sie Handwerkerrechnungen zu max. 20% von der Einkommensteuer absetzen und haben dadurch einen Steuerbonus von jährlich 1200€.

Aber bereits in dem oben zitierten Satz stecken zwei Bedingungen für die Steuerersparnis nach §35a EStG:

  • Man bekommt sie nur auf Antrag
  • Man bekommt sie nur für Leistungen im Rahmen von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Das bedeutet auch, dass Neubauten nicht erfasst sind von dieser Regelung.

Wir wären allerdings nicht Deutschland, wenn es nicht noch viele weitere Bedingungen gäbe, die erfüllt sein müssen, bevor man sich über den Steuerbonus freuen kann:

  • Es sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten absetzbar (und die Mehrwertsteuer darauf) – nicht aber Materialkosten wie Fliesen oder Kleber.
  • Dementsprechend muss die Rechnung auch Material- und Arbeitskosten getrennt ausweisen.
  • Es können nur Kosten angegeben werden, die auch per Überweisung gezahlt wurden. Barzahlung und sonst übliche Vermerke wie „Betrag dankend erhalten“ werden nicht anerkannt.
  • Die Leistungen müssen von Handwerkern aus der EU erbracht werden – innerhalb der EU.
  • Die Immobilie muss selbst genutzt werden.

Unser Service für Sie

Damit Sie die steuerlichen Vorteile nutzen können, müssen Handwerker bei der Rechnungstellung einiges beachten.

Wir sind als zuverlässiger und integerer Dienstleister von Kunden und Kollegen geschätzt und stehen Ihnen in allen Fragen rund ums Fliesenlegen mit Rat und Tat zur Seite.

Kommen wir zum Schluss zu der Frage, welche Leistungen denn nun genau steuerlich absetzbar sind. Hier gilt grundsätzlich das oben Gesagte. Natürlich können Sie nicht nur Fliesenleger-Rechnungen von der Steuer absetzen – auch andere Gewerke können, sofern sie die obigen Kriterien erfüllen, bis zu einer Gesamthöhe von 6000€ gesammelt angegeben werden.

Fliesen sind ein idealer Werkstoff für Sanierungen und Renovierungen. Sie halten bei guter Verlegung Jahrzehnte, sind werthaltig, robust und leicht zu reinigen.

Beispiele für absetzbare Fliesenleger-Leistungen könnten sein:

Kann man Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?

Ja. Gemäß §35a III 1 EStG kann man in Deutschland bis zu 20% der Handwerker-Leistungen, max. 1200€ / Jahr, von der Steuer absetzen. Das gilt für alle Arten von Handwerk, jedoch nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und auch dort nur für die Arbeitsleistung, Fahrtkosten und Maschinenkosten. Neubauprojekte sind ebenso ausgeschlossen wie Materialkosten. Die Handwerkerrechnung muss daher Art und Zweck der Kosten gesondert ausweisen und darf nicht bar, sondern nur per Überweisung bezahlt werden.

Weisen Sie als Fliesenleger die Materialkosten gesondert aus?

Selbstverständlich! Bei uns werden die Kostenstellen transparent und nachvollziehbar ausgewiesen und klar zwischen Arbeits-, Fahrt-, Werkzeug- und Materialkosten unterschieden.