Rutschhemmende Fliesen am Beckenrand eines Schwimmbades

Rutschhemmung und Trittsicherheit von Fliesen

Die Unfallstatistiken sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sind eindeutig: Mit regelmäßig über 20% gehören die Sturz-, Rutsch- und Stolperunfälle (SRS) zu den häufigsten Unfallarten. Besonders in Räumen und Bereichen, in denen Wasser oder andere Flüssigkeiten auf den Boden geraten können, kommt diese Art von Unfällen häufig vor. Dazu gehören Badezimmer, Pools und Schwimmbäder ebenso dazu wie z.B. die fleischverarbeitende Industrie oder Betriebe, in denen mit Schmierstoffen und anderen Flüssigkeiten hantiert wird.

Umso wichtiger ist die Wahl des richtigen Bodenbelages. Hier sind Fliesen der einzige Belag, der in allen Räumen und auch bei höchsten Anforderungen noch eingesetzt werden kann.

R-Wert für Räume, die überwiegend mit Schuhen betreten werden

Vielleicht haben Sie es beim Fliesenkauf bemerkt: Oft wird bei den Fliesen der sogenannte R-Wert angegeben. Dieser liegt zwischen 9 und 13, wobei allgemein gilt: Je höher der Wert, umso rutschhemmender die Fliesen. Das wird in der Praxis oft nach nach DIN EN 16165/ASR A1.5 ermittelt, indem man eine Testperson mit genormten Schuhen auf eine mit Öl benetzte Fläche stellt und diese dann zunehmend stärker neigt – bis die Prüfperson beim Begehen unsicher wird.

Wir haben in dieser Tabelle auch Beispiele für Orte angegeben, in denen eine bestimmte Rutschhemmungs-Klasse vorgeschrieben wird. Sie sollen die Anforderungen an die Fliesen verdeutlichen und mögen als Vergleich dienen. Die tatsächlichen gesetzlichen Vorgaben für Kommunen und Gewerbetreibende sind deutlich umfangreicher und detaillierter – hier beraten wir Sie gerne im Einzelfall.

BewertungsgruppeNeigungswinkel bei PrüfungBeispiele für Einsatzorte (vereinfacht)
R9 (geringer Haftreibungswert)6° – 10° NeigungSpeiseräume, Kantinen, Verkaufs- und Kundenräume, Friseursalons und Praxen, Klassenräume…
R10 (normaler Haftreibungswert)10° – 19° NeigungSanitärräume, Küchen, Lagerkeller, Kaffee- und Teeküchen, Warenannahme + Lager für verpackte Waren…
R11 (erhöhter Haftreibungswert)19° – 27° NeigungAußentreppen, Käsefertigung, Sterilisierräume, Getränkeabfüllung, gastronom. Küchen, Warenannahme + Lager für unverpackte Waren, Blumenbinderäume, Desinfektionsräume, Färbereien, Lagerbereiche im Freien, Laborräume…
R12 (großer Haftreibungswert)27° – 35° NeigungPumpenräume, Herstellung v. Backwaren, Großküchen, Kühlräume für unverpackte Ware, Verkaufsraum für Fisch oder mit Fritteusen, Feuerwehr-Geräteraum, Kläranlagen, Schrägrampen im Außenbereich (z.B. für Rollstühle)…
R13 (sehr großer Haftreibungswert)> 35° NeigungSpeiseölraffinerie, Schlachthaus, Fischverarbeitung, Gemüsekonservenherstellung, Gerbereien…
Tabelle mit den Rutschhemmungs-Klassen und Beispielen, wo diese Klassen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Im Baumarkt findet man häufig nur Fliesen von R9 bis R11, was für die meisten privaten Anwendungsbereiche ausreichend sein dürfte. Wer eine höhere Rutschfestigkeit braucht, z.B. im Rahmen einer barrierefreien Badsanierung oder im gewerblichen Bereich, wird bei dezidierten Fliesenhändlern eher fündig – und meist auch gut beraten.

Rutschhemmung von Fliesen in Bereichen, die überwiegend barfuß betreten werden

Während die Rutschhemmung von Fliesen über den R-Wert angegeben und mit Normschuhen getestet wird, geht es bei der Trittsicherheit um das sichere Betreten von Fliesen ohne Schuhe (barfuß). Bei der Trittsicherheit gibt es drei Klassen (A, B und C) und sie wird nach DIN EN 16165/DGUV 207-006 meist ähnlich getestet wie die Rutschhemmung mit Schuhen, indem eine Testperson barfuß über eine geneigte Fläche gehen muss, die mit seifenhaltigem Wasser benetzt wurde. Je höher die Neigung, umso trittfester die Fliesen:

BewertungsgruppeNeigungswinkel b. Prüfg.Beispiele für Einsatzorte
A> 12°Meist trockene (sonst B): Umkleiden, Sanitärräume, Sauna- und Ruhebereiche
B> 18°Duschbereiche, Dampfbäder, Beckenumgänge und -böden usw.
C> 24°Leitern und Treppen ins Wasser und auf Sprunganlagen, Startblöcke und Sprungplattformen, Kneippbecken usw.
Tabelle mit den drei Klassen für Trittsicherheit (barfuß) und Beispiele für Orte, wo diese Klassen gesetzlich vorgeschrieben sind.

Unser Service für Sie

Für Kommunen und Gewerbetreibende können die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben zur Rutschhemmung von Fliesen verwirrend sein – hier beraten wir Sie gerne und umfassend.

Aber auch für Privatleute kann das Thema Rutschhemmung und Trittsicherheit interessant sein, z.B. in Außenbereichen, bei Pools oder (barrierefreien) Badezimmern. Natürlich beraten wir auch private Kunden mit Sachverstand und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Reinigung von rutschhemmenden und trittsicheren Fliesen

Fliesen erreichen ihre rutschhemmenden und trittsicheren Eigenschaften maßgeblich über zwei Wege:

Erstens haben sie meist eine rauhere Oberfläche als vergleichbare, nicht rutschhemmende Fliesen.
Und zweitens verfügen besonders rutschhemmende Fliesen oft über einen sog. „Verdrängungsraum„, der als V-Wert angegeben wird: V4, V6, V8 und V10. Solche Fliesen haben meist Rillen oder andere tieferliegende Flächen, die rutschige Stoffe wie Fette, Öle oder Wasser aufnehmen können und die betretene Oberfläche dadurch sicherer machen.
Beide Faktoren erhöhen die Rutschhemmung und Trittsicherheit, machen allerdings gleichzeitig die Reinigung schwieriger. Hier muss man – sofern man nicht ohnehin gesetzliche Vorgaben einhalten muss – eine Abwägung treffen zwischen Sicherheit und Praktikabilität. Besonders in privaten Räumen, die nicht ständig und von einer großen Öffentlichkeit genutzt werden, genügt oft auch eine geringere R-Klasse zugunsten der einfacheren Reinigung im Alltag.

Antworten auf häufige Fragen zur Rutschhemmung von Fliesen

Warum ist das Thema Rutschhemmung bei Fliesen relevant?

Es gibt viele Orte, an denen Wasser, Öl, Schmierstoffe oder andere Feuchtigkeiten auf den Boden gelangen können. Diese Orte bergen ein hohes Potenzial für gefährliche Sturz- und Rutschunfälle. Deshalb sind Gewerbe und Behörden in vielen Bereichen besonders rutschfeste Fliesen auch gesetzlich vorgeschrieben.

Gibt es für private Bauherren gesetzliche Vorgaben zur Rutschhemmung?

Private Bauträger, die gewerblich aktiv sind – z.B. Betreiber von Wellness-Bereichen, produzierendes Gewerbe oder Kranken- und Pflegeeinrichtungen, müssen sich oft an strenge gesetzliche Vorgaben zur Rutschhemmung und Trittsicherheit von Bodenbelägen halten. Für jemand, der sein Eigenheim baut oder sein Badezimmer barrierefrei sanieren will, ist das Thema ebenfalls relevant, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

In welchen Bereichen des Hauses ist Rutschhemmung besonders wichtig?

Rutschhemmende Fliesen sind überall dort von Bedeutung, wo häufig Wasser, Fette oder andere Flüssigkeiten auf den Boden geraten können, z.B.: im Badezimmer und in der Dusche, in Eingangsbereichen und Treppen, auf Terrasse und Balkon, an einem Pool, in der Garage, oder im (Hobby)keller sowie in Küche und Speisekammern.

Wie kann man die Rutschhemmung von Fliesen erfahren?

Wie rutschhemmend Fliesen sind, können Sie über den R-Wert ermitteln. Dieser reicht von 9 bis 13, und es gilt: Je höher der Wert, umso rutschhemmender die Fliese.

Was muss man bei Fliesen im Außenbereich beachten?

Neben der Rutschhemmung gilt es bei Fliesen im Außenbereich auch, auf die Frostsicherheit der Fliesen zu achten.

Was ist der „Verdrängungsraum“ einer Fliese?

Bestimmt haben Sie schon einmal bemerkt, dass Fliesen in Schwimmbädern geriffelt, gerillt oder „genoppt“ sind. Besonders trittsichere Fliesen haben einen sog. Verdrängungsraum, der Flüssigkeit in Rillen oder Vertiefungen aufnehmen kann, bevor diese die Rutschhemmung der Fliese beeinträchtigt. Er wird als V-Wert angegeben (V4, V6, V8 und V10).

Muss man bei einer Renovierung oder Sanierung alle nicht-rutschhemmenden Fliesen ersetzen?

Nein. Inzwischen gibt es auch rutschhemmende Beschichtungen, die Sie nachträglich auf bestehende Fliesenböden auftragen können, um die Rutschhemmung zu verbessern. Diese Methode ist oft viel günstiger als die Neuverlegung des Bodens.

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